Rezepte dürfen nach ärztlicher Ausstellung und therapeutischem Behandlungsbeginn
28 Tage nicht überschreiten. Daher bitten wir Sie bei Behandlungsbeginn ein aktuelles Rezept vorzulegen.
Das Ausstellungsdatum der Rezepte können sie in Ihrer Arztpraxis problemlos vor
Behandlungsbeginn ändern lassen.Vielen Dank für Ihr Verständnis!